Gerichtsstand

Vertragssprache, anwendbares Recht, Gerichtsstand bei Unternehmern

Vertragssprache ist deutsch.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, Oberviechtach. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat. Wir sind darüber hinaus auch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.